FC Bayern Freunde München e.V.F.C. Bayern-Fanclub
FC Bayern Freunde München e.V.
Neufassung gemäß Beschluss der Mitgliederversammlung vom 17.05.2025
Der Verein trägt den Namen F.C. Bayern-Fan-Club „FC Bayern Freunde München e.V.“.
Er hat seinen Sitz in München.
Vereinslokal und Treffpunkt ist das 3D Restaurant & Bar in München.
Der Verein ist im Vereinsregister des Amtsgerichts München eingetragen.
Der Zweck des Vereins besteht darin, Fans des F.C. Bayern München zu organisieren, den
F.C. Bayern München zu unterstützen und sein positives Image zu pflegen.
Der Verein distanziert sich ausdrücklich von jeglicher Form von Randalismus und Gewalt.
Er ist politisch und konfessionell neutral. Ein Verstoß gegen diese Grundsätze führt zum Ausschluss des
betreffenden Mitglieds.
Der Verein organisiert diverse Aktivitäten wie z. B. Fahrten zu Fußballspielen, Jahresfeier,
Weihnachtsfeiern, Torwandschießen bei Dorffesten oder ähnliches.
Sämtliche von der Vorstandschaft beschlossenen Aktivitäten sind satzungsgemäß.
Die Beiträge sind jeweils bis zum 31. Januar eines Kalenderjahres auf das Vereinskonto zu entrichten.
Das Geschäftsjahr des Vereins ist das Kalenderjahr (01. Januar – 31. Dezember).
Die Organe des Vereins sind die Vorstandschaft und die Mitgliederversammlung.
Die Einnahmen des Vereins bestehen aus den Mitgliedsbeiträgen, aus Spenden, aus den Zinsen und Erträgen des Vermögens
und aus sonstigen Einnahmen.
Die Ausgaben des Vereins bestehen zum Beispiel in der Beschaffung und Erhaltung von Fanartikeln, Reisekosten und allgemeinen Kosten.
Die Mitglieder der Vorstandschaft haben Anspruch auf Ersatz ihrer nachgewiesenen Auslagen.
Niemand darf durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen, die dem Zweck des Vereins fremd sind, begünstigt werden.
Etwaige Gewinne dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Der Verein darf nur zweckgebundenes Vermögen ansammeln.
Die Auflösung des Vereins ist nur auf einer ausschließlich zu diesem Zweck einberufenen Mitgliederversammlung möglich.
Es bedarf einer Mehrheit von 2/3 der erschienenen Mitglieder.
Das angesammelte Vereinsvermögen ist bei Auflösung des Vereins, nach Erfüllung aller offenen Verpflichtungen,
an eine von der Vorstandschaft zu bestimmende gemeinnützige Einrichtung zu spenden.
München, den 17.05.2025